Bei der Behandlungspflege nach SGB V handelt es sich um medizinische Leistungen, die von geschultem Pflegepersonal erbracht werden. Diese Leistungen umfassen beispielsweise Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung und Katheterwechsel. Die Behandlungspflege wird in der Regel vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen.
Die Unterstützungspflege nach §37 und 38 SGB V umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die dazu dienen, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen. Ziel ist es, ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen und Angehörige zu entlasten. Dabei kann es sich um Hilfe bei der Körperpflege, bei der Hausarbeit oder auch um Begleitung bei Arztbesuchen handeln.
Unsere Unterstützungspflege umfasst die Bereiche wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Wir unterstützen unsere Klienten dabei, trotz eingeschränkter Selbstständigkeit ein eigenständiges Leben zu führen.
Unsere erfahrenen und qualifizierten Pflegekräfte gehen individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klienten ein und passen die Leistungen entsprechend an.
Diese Leistungen werden von geschultem Personal erbracht und können individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst werden.
Unsere Unterstützungspflege ermöglicht es Ihnen, Ihren Alltag wieder eigenständiger zu gestalten. Wir helfen Ihnen bei alltäglichen Aufgaben und unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit zurückzuerlangen.
Mit unserer Unterstützungspflege können Angehörige wieder durchatmen. Wir kümmern uns um Ihre Liebsten und entlasten Sie bei der Betreuung. So können Sie sich wieder auf Ihre eigene Gesundheit und Ihr eigenes Wohlbefinden konzentrieren.
Unsere Unterstützungspflege richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir passen uns flexibel an Ihre Anforderungen an und unterstützen Sie genau dort, wo Sie unsere Hilfe benötigen. So können Sie sich auf uns verlassen und Ihren Alltag wieder unbeschwerter genießen.
Die Unterstützungspflege kann je nach Bedarf des Pflegebedürftigen flexibel eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Unterstützungskräfte nicht nur bei der Grundpflege unterstützen können, sondern auch bei anderen Tätigkeiten wie Einkäufen, Arztbesuchen oder Spaziergängen. Dadurch kann die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Pflegebedürftigen erhalten und gesteigert werden.
Unsere Unterstützungspflege nach §37 und 38 SGB V bietet eine umfassende Ergänzung zu den bestehenden Pflegeleistungen, um den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten gerecht zu werden. Wir entlasten pflegende Angehörige, beraten zu Pflege- und Hilfsmitteln und koordinieren Therapien, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
Ergänzende Pflege: Zusätzliche Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Pflegeberatung: Fachkundige Beratung zu Pflegeleistungen, Anträgen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Hilfsmittelberatung: Unterstützung bei der Auswahl und Anwendung von geeigneten Hilfsmitteln zur Verbesserung des Alltags.
Koordination von Therapien: Zusammenarbeit mit Therapeuten, um eine effektive Therapieplanung und -durchführung zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung, die auf Ihre persönlichen Pflegebedürfnisse zugeschnitten ist. Wir verstehen, dass jeder Mensch einzigartig ist und daher auch eine individuelle Pflege benötigt.
Der erste Schritt zur individuellen Betreuung ist die Kontaktaufnahme. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um uns Ihre Pflegebedürfnisse mitzuteilen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen gerne alle Ihre Fragen beantworten und Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Im nächsten Schritt besprechen wir alle Details Ihrer individuellen Pflegebedürfnisse. Wir werden uns Zeit nehmen, um Ihre Bedürfnisse genau zu verstehen und Ihnen eine maßgeschneiderte Pflegeplanung zu erstellen. Wir werden mit Ihnen besprechen, welche Leistungen wir anbieten können und wie wir Ihre individuellen Bedürfnisse am besten erfüllen können.
Sobald wir alle Details besprochen haben und Ihre individuelle Pflegeplanung erstellt ist, beginnt die Zusammenarbeit. Unsere Pflegekräfte werden Sie regelmäßig besuchen und Ihnen bei allen Ihren Pflegebedürfnissen helfen. Wir werden auch regelmäßig Ihre Pflegeplanung überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse erfüllt werden.
In diesem Abschnitt beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Unterstützungspflege §37 und 38 SGB V.
Die Unterstützungspflege steht Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung, die pflegebedürftig sind und in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden. Dabei kann es sich sowohl um kranke als auch um pflegebedürftige Personen handeln, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Voraussetzungen für die Unterstützungspflege sind in § 37 SGB V und § 38 SGB V geregelt. Demnach haben pflegende Angehörige, die den Pflegebedarf alleine nicht mehr bewältigen können, Anspruch auf Unterstützung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und dass der Pflegebedürftige mindestens der Pflegestufe I zugeordnet ist.
Die Unterstützungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die von einer Fachkraft erbracht werden können. Dazu gehören beispielsweise die Grundpflege, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung und Begleitung der Pflegebedürftigen.
Die Unterstützungspflege kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Unterstützungspflege vorliegen und welcher Pflegegrad dem Pflegebedürftigen zugeordnet wird.
Die Höhe der Leistungen für die Unterstützungspflege richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Umfang der benötigten Unterstützung. Die Pflegekasse erstellt hierfür einen individuellen Pflegeplan, in dem festgelegt wird, welche Leistungen erbracht werden und wie hoch die jeweiligen Beträge sind.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und besprechen Sie alles Weitere mit uns am Telefon oder per E-Mail.
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